Medizinische Arbeitsgemeinschaft | ambulante Pflege
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Wir helfen Ihnen
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

    Sie möchten uns lieber anrufen? Gern - Sie erreichen uns telefonisch während der Bürozeiten (montags bis freitags 09:00 - 17:00 Uhr) unter 040 | 85 35 87 0.







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    Weitere Leistungen Beratung rund um die Pflege

    Wir sind bei allen Fragen rund um die Pflege für Sie da

    Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen – unbürokratisch und flexibel. Wir bieten Ihnen:

    • Anleitung der Angehörigen in häuslicher Pflege in unseren oder Ihren eigenen Räumen
    • Unterstützung bei Anträgen und der Korrespondenz mit Behörden und Krankenkassen
    • Schulungen zum sinnvollen Einsatz von Pflegehilfsmitteln, die wir entweder selbst bereitstellen oder bei deren Beschaffung wir behilflich sind
    • Unterstützung bei psychischen und sozialen Sorgen
    • Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen in Ihrer Umgebung (Krankengymnastik, Hausnotruf, Menüdienst, Fußpflege, Sanitätshaus, Apotheke u.a.)
    • Pflegeberatung und Pflegekurse nach § 45 SGB XI
    • Pflegebegutachtung nach § 37.3 SGB XI

    Wie oft müssen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI stattfinden?

    Das richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen:
    • Zwei Beratungseinsätze jährlich sind bei Pflegegrad 1 möglich
    • Mindestens einmal im Halbjahr ist eine Beratung bei den pflegegraden 2 oder 3 vorgeschrieben
    • Bei Pflegegerad 4 oder 5 muss das Beratungsgespräch alle drei Monate erfolgen.

    Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

    mit einer Pflegefachkraft der m a g

    Sie leben in Hamburg, sind pflegebedürftig, lassen sich von Angehörigen pflegen und erhalten dafür Pflegegeld? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich von einer Pflegefachkraft unseres ambulanten Pflegedienstes regelmäßig beraten zu lassen. §37.3 SGB XI schreibt dieses Beratungsgespräch vor.

    Wir klären Sie über Ihre Ansprüche auf

    Nutzen Sie das Gespräch mit uns, um sich über Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung aufklären zu lassen – wir machen immer wieder die Erfahrung, dass Menschen gar nicht wissen, was Ihnen zusteht.

    Gut beraten – Fehler vermeiden – richtig pflegen

    Wir halten diese Regelung für sehr sinnvoll, denn Angehörige fühlen sich oft alleingelassen und überfordert, gerade dann, wenn der Zustand des Pflegebedürftigen sich verschlechtert. Angehörigen hilft es, sich regelmäßig von erfahrenen Pflegefachkräften Rat zu holen, um Fehler bei der Pflege zu vermeiden und sich möglichst gut auf den Pflegebedürftigen einstellen zu können. Manchmal ist es auch einfach wichtig, mit einem Menschen zu sprechen, der weiß, wie es ist, jeden Tag mit den kleinen und großen Fragen rund um die Pflege konfrontiert zu sein. Hier bieten wir den Pflegepersonen und ihren Angehörigen gern unsere Hilfe an – und ein offenes Ohr für Ihre Fragen.

    Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung aus

    Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse eine Aufforderung zu einem Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin für ein Gespräch beim Pflegebedürftigen zu Hause. Die Beratung ist für Sie kostenlos – die Kosten rechnen wir mit Ihrer Pflegekasse/Pflegeversicherung ab. Nach dem Gespräch stellen wir darüber einen Nachweis aus und leiten diese Bestätigung an die Pflegekasse weiter.

    Gepflegt zu Hause bleiben – dies möchten wir auch Menschen ermöglichen, die sich von Angehörigen pflegen lassen.

    Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar - rund um die Uhr. Außerhalb der Bürozeit wird Ihr Anruf zu unserem Bereitschaftsdienst weitergeleitet.