Krankenkassen: Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege, wobei die Höhe der Vergütungen von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich ist. Pflegeversicherung: Alle gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen übernehmen die gleichen vom Gesetzgeber festgesetzten Pflegesätze.
Wenn Sie bereits in eine Pflegestufe eingestuft sind, übernimmt Ihre Pflegeversicherung Leistungen in Höhe des für Ihre Pflegestufe geltenden Vertragssatzes. Bei einer vollständigen, alleinigen Betreuung durch einen Pflegedienst gelten pro Monat folgende Vertragssätze: |